nothilfe
ANGEBOT
Seit 1997 unterstützt die Albert Koechlin Stiftung Menschen in finanzieller Notlage, welche in der Innerschweiz (Kanton LU, NW, OW, SZ, UR) wohnen. Mit der Sozialen Nothilfe helfen wir mit einer direkten finanziellen Einzelzahlung, in der Regel einmalig und à fonds perdu.
Anfragen für eine Unterstützung erfolgen über eine soziale Institution (Sozialdienste, Beratungsstellen, Kirchen oder private Institutionen) oder durch die Gesuchstellenden selbst.
KRITERIEN
Für eine Unterstützung müssen folgende Kriterien kumulativ erfüllt sein:
- Der Wohnsitz liegt in der Innerschweiz.
- Die Person befindet sich nachweislich in einer finanziellen Notlage.
- Die Person zeigt angemessenen Willen und Eigenleistung zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation.
- Die Soziale Nothilfe erfolgt subsidiär. Unterstützungsbeiträge durch die Soziale Nothilfe werden in der Regel ergänzend zu Leistungen von Sozialhilfe oder Sozialversicherungen ausgerichtet.
GESUCHSANFRAGEN
Anfragen für eine Unterstützung sind schriftlich und begründet via Online-Formular einzureichen. Ansonsten ist auch eine Eingabe per Post möglich (aus datenschutzrechtlichen Gründen bitte nicht per E-Mail schicken).
Online-Eingabe für soziale Institutionen
Soziale Institutionen, die ein Nothilfe-Gesuch für eine durch sie betreute Person eingeben möchten, nutzen bitte dieses Online-Formular:
Nothilfe: Gesuchsformular für soziale Institutionen
Online-Eingabe für Privatpersonen
Privatpersonen, die ein Nothilfe-Gesuch direkt eingeben möchten, nutzen bitte dieses Online-Formular:
Nothilfe: Gesuchsformular für Privatpersonen
Eingabe per Post
Institutionen sowie Privatpersonen, die ihr Gesuch per Post einreichen möchten, füllen dazu bitte das entsprechende PDF-Dokument aus und senden dieses zusammen mit den erforderlichen Beilagen an untenstehende Adresse.
PDF-Dokument Eingabe für soziale Institutionen
PDF-Dokument Eingabe für Privatpersonen
Albert Koechlin Stiftung
Soziale Nothilfe
Reusssteg 3
6003 Luzern