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ÜBERSICHT

Im Normalfall reichen die Regelstrukturen der Volksschule und der beruflichen Bildung, um Jugendliche in schwierigen Situationen vor oder während einer Berufslehre zu begleiten. Den Jugendlichen stehen zahlreiche Ansprechpersonen (Lehrbetrieb, Ausbildungsverantwortliche, Berufsschullehrpersonen, Eltern) zur Seite und zahlreiche Unterstützungsangebote zur Verfügung.

Wenn die Regelstrukturen zur Unterstützung nicht ausreichen und für eine adäquate Unterstützung eines/einer Jugendlichen ein externes, zusätzliches Angebot in Anspruch genommen werden muss, dessen Finanzierung jedoch nicht gesichert ist, kann bei der Albert Koechlin Stiftung ein Unterstützungsgesuch gestellt werden.

Es bestehen drei Unterstützungsangebote:

  1. Lehrvorbereitung Soforthilfe
    Jugendliche, welche den Wunsch haben, eine Berufslehre zu beginnen, werden nach dem Abbruch einer Mittelschule, dem Gymnasium oder der Berufslehre bei der Teilnahme an einem Programm zur Lehrvorbereitung unterstützt. Dieses Angebot können auch Jugendliche in Anspruch nehmen, die sich aktuell in keiner Schule oder Berufslehre befinden  (weiterlesen).

  2. Fortsetzung Lehrvorbereitung (nach Soforthilfe)
    Wenn sich abzeichnet, dass die mit der «Lehrvorbereitung Soforthilfe» gesprochene Unterstützung zeitlich nicht ausreicht, können die Jugendlichen bei der Albert Koechlin Stiftung ein Gesuch zur Unterstützung der Lehrvorbereitung bis zum Beginn einer Lehre oder eines Jahres-Praktikums stellen (weiterlesen).

  3. Lehrbegleitung zu Beginn der Berufslehre
    Jugendliche, welche sich vor dem Beginn der Berufslehre in einem Angebot der Lehrvorbereitung befunden haben und nach Antritt der Berufslehre weiterhin eine Lehrbegleitung beim selben Anbieter (Bezugsperson) in Anspruch nehmen möchten, können bei der Albert Koechlin Stiftung ein Gesuch zur Mitfinanzierung der Lehrbegleitung für die Anfangszeit der Lehre stellen (weiterlesen).

Detailinformationen (Reglement)

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Jugendliche, welche den Wunsch haben, eine Berufslehre zu beginnen, werden nach dem Abbruch einer Mittelschule, dem Gymnasium oder der Berufslehre bei der Teilnahme an einem Programm zur Lehrvorbereitung oder beim Übergang von der Lehrvorbereitung in die Berufslehre bei der Teilnahme einer Lehrbegleitung unterstützt. Dieses Angebot können auch Jugendliche in Anspruch nehmen, die sich aktuell in keiner Struktur Schule oder Berufslehre befinden.

Grundbedingung ist, dass die Kosten der Teilnahme an den Begleitprogrammen nicht durch Eltern oder die öffentliche Hand übernommen werden können.

Detailinformationen (Reglement)

Bedingungen für eine Unterstützung

  • Motivation der Jugendlichen / des Jugendlichen;
  • nicht bereits in einer Struktur, welche eine Lehrvorbereitung/Lehrbegleitung anbietet;
  • Lehrvorbereitung/Lehrbegleitung ist notwendig;
  • ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B1);
  • höchstens 25 Jahre alt;
  • wohnhaft in den Innerschweizer Kantone Luzern, Obwalden, Nidwalden, Uri oder Schwyz;
  • kein Berufsabschluss.

Nicht zugelassen sind:

  • Jugendliche, die vom Sozialamt oder der Arbeitslosenkasse (RAV+) unterstützt werden;
  • Jugendliche, die Stipendien erhalten;
  • Jugendliche, die sich noch in einer Berufslehre oder in einem Brückenangebot befinden;
  • Jugendliche, deren Eltern über genügend Einkommen verfügen, um die Begleitangebote selbst finanzieren zu können.

Allgemeine Bestimmungen

Anbieter der Lehrvorbereitung/Lehrbegleitung

Die Jugendlichen sind bei der Wahl des Anbieters der Lehrvorbereitung/Lehrbegleitung frei.

Antrag betreffend finanzieller Unterstützung

Der Antrag betreffend Kostenübernahme der Lehrbegleitung/Lehrvorbereitung muss mit den entsprechenden Formularen eingereicht werden.

Termine

Anträge betreffend Kostenübernahme können laufend eingereicht werden.

Verfügbare Mittel

Es steht ein jährlicher Budgetkredit zur Verfügung. Sofern die jährlich verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind, wird das Zeitfenster für die Eingabe vorzeitig beendet.

Kostengutsprache durch die Albert Koechlin Stiftung

Die Anträge betreffend Kostenübernahme der Lehrvorbereitung/Lehrbegleitung werden durch die Geschäftsstelle der Albert Koechlin Stiftung geprüft. Die Geschäftsstelle legt die Höhe der Beiträge fest. Die Entscheide der Geschäftsstelle sind endgültig und können nicht angefochten werden. Es gelten die im vorliegenden Dokument festgehaltenen Teilnahmebedingungen und allgemeinen Bestimmungen.

Unterstützungsvereinbarung

Bei einer positiven Beurteilung des Antrages schliesst die Albert Koechlin Stiftung mit der Jugendlichen/dem Jugendlichen, den Erziehungsberechtigen und dem Anbieter der Lehrbegleitung eine Unterstützungsvereinbarung ab, welche die Modalitäten regelt.

Auszahlungsmodalitäten

Der Anbieter der Lehrvorbereitung stellt der Albert Koechlin Stiftung monatlich Rechnung. Bei der Rechnungsstellung ist die Anwesenheit/Teilnahme des Jugendlichen zu belegen.

Anwesenheitspflicht

Der Anbieter der Lehrvorbereitung/Lehrbegleitung ist verpflichtet, der Albert Koechlin Stiftung die Anwesenheitsstatistik der von der AKS unterstützten Teilnehmenden offenzulegen.

Wenn die Anwesenheit der Jugendlichen bei der Teilnahme an der Lehrvorbereitung/Lehrbegleitung bei der monatlichen Rechnungsstellung weniger als 90 Prozent beträgt, endet die Unterstützung durch die Albert Koechlin Stiftung auf Ende des nächsten Rechnungsmonats.

Datenschutz

Die im Gesuchsformular enthaltenen Angaben werden ausschliesslich für die Beurteilung der Voraussetzung für eine Unterstützungsleistung sowie für deren administrative Abwicklung verwendet. Mit der Einreichung des Gesuchsformulars stimmt der Gesuchsteller/die Gesuchstellerin dieser Datensammlung und -bearbeitung zu.

Alle auf Einzelpersonen bezogenen Daten werden nach Beendigung der jeweiligen Unterstützungsleistungen der AKS gelöscht.

Nachfinanzierung

Die Albert Koechlin Stiftung übernimmt keine Nachfinanzierung und leistet keine Beiträge an bereits in Anspruch genommene Unterstützungsangebote. 

SOFORTHILFE LEHRVORBEREITUNG

Jugendliche, die den Wunsch haben, eine Berufslehre zu beginnen, werden nach dem Abbruch einer Mittelschule, des Gymnasiums oder der Berufslehre bei der Teilnahme an einem Programm zur Lehrvorbereitung unterstützt. Dieses Angebot können auch Jugendliche in Anspruch nehmen, die sich aktuell in keiner Schule oder Berufslehre befinden.

Ausschlusskriterien

Jugendliche, die vom Sozialamt oder der Arbeitslosenkasse (RAV+) unterstützt werden oder wirtschaftliche Sozialhilfe erhalten, sowie Jugendliche, die Stipendien erhalten oder sich noch in einer Berufslehre oder in einem Brückenangebot befinden, sind von diesem Angebot ausgeschlossen. Im Ausnahmefall kann bei Jugendlichen, bei denen sich vorangehende Stellen über die Zuständigkeit bei der Kostenübernahme streiten, trotzdem ein Teil der Kosten für die Lehrvorbereitung übernommen werden (Entscheid Geschäftsstelle AKS).

Ziel der Unterstützung

Im Rahmen einer unkomplizierten Soforthilfe werden Jugendliche in einer Ausnahmesituation eine begrenzte Zeit bei der Teilnahme an einem Programm zur Lehrvorbereitung unterstützt, sofern die Unterstützung nicht Aufgabe der öffentlichen Hand ist.

Im Zentrum der Lehrvorbereitung stehen die Berufsfindung, die Berufserkundung und der Bewerbungsprozess. Dank der Teilnahme an einer Lehrvorbereitung erhalten die Jugendlichen eine minimale Tagesstruktur und werden auf dem Weg in eine Berufslehre begleitet.

Rahmenbedingungen

  • Die Albert Koechlin Stiftung unterstützt die Teilnahme während maximal zweier Monate (vier Halbtage die Woche);
  • maximaler Beitrag CHF 1'200/Monat;
  • der Antrag muss vom Anbieter der Lehrvorbereitung gestellt werden.

Antrag

Der Antrag betreffend Kostenübernahme muss vom Anbieter der Lehrvorbereitung oder einer zuweisenden Stelle mit Hilfe eines Formulars bei der AKS gestellt werden. Die Kostengutsprache für die Lehrvorbereitung wird von der Geschäftsstelle der Albert Koechlin Stiftung gesprochen.

LEHRVORBEREITUNG

Wenn sich abzeichnet, dass die mit der «Lehrvorbereitung Soforthilfe» gesprochene Unterstützung zeitlich nicht ausreicht, können die Jugendlichen bei der Albert Koechlin Stiftung ein Gesuch zur Unterstützung der Lehrvorbereitung bis zum Beginn einer Lehre oder eines Jahres-Praktikums stellen.

Ausschlusskriterien

Jugendliche, die vom Sozialamt oder der Arbeitslosenkasse (RAV+) unterstützt werden oder wirtschaftliche Sozialhilfe erhalten sowie Jugendliche, die Stipendien erhalten oder sich noch in einer Berufslehre oder in einem Brückenangebot befinden, sind von diesem Angebot ausgeschlossen. Im Ausnahmefall kann bei Jugendlichen, bei denen sich vorangehende Stellen über die Zuständigkeit bei der Kostenübernahme streiten, trotzdem ein Teil der Kosten für die Lehrvorbereitung übernommen werden (Entscheid Geschäftsstelle AKS).

Ziel der Unterstützung

Im Zentrum der Lehrvorbereitung stehen die Berufsfindung, die Berufserkundung und der Bewerbungsprozess. Dank der Teilnahme an einer Lehrvorbereitung erhalten die Jugendlichen eine minimale Tagesstruktur und werden auf dem Weg in eine Berufslehre begleitet und vorbereitet.

Rahmenbedingungen

  • die Albert Koechlin Stiftung unterstützt die Teilnahme an der Lehrvorbereitung bis zum Beginn der Berufslehre oder eines Jahres-Praktikums während maximal acht Monaten (zwei Halbtage/Woche);
  • die Albert Koechlin Stiftung übernimmt maximal 90% der Begleitkosten;
  • maximaler Beitrag CHF 540/Monat;
  • die Teilnehmerin/der Teilnehmer muss bereits durch die Albert Koechlin Stiftung (Soforthilfe) unterstützt werden. 

Antrag

Der Antrag betreffend Kostenübernahme muss von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer der Soforthilfe Lehrvorbereitung mit Hilfe eines Formulars bei der AKS gestellt werden. Zuammen mit dem Antrag muss die Beilage zum Antrag (durch die Institution, welche die Lehrvorbreitung anbietet) ausgefüllt und mitgeschickt werden. Die Kostengutsprache für die Lehrvorbereitung wird von der Geschäftsstelle der Albert Koechlin Stiftung gesprochen.

LEHRBEGLEITUNG

Jugendliche, die sich vor dem Beginn der Berufslehre in einem Angebot der Lehrvorbereitung befunden haben und gerne nach Antritt der Berufslehre weiterhin eine Lehrbegleitung beim selben Anbieter (Bezugsperson) in Anspruch nehmen möchten, können bei der Albert Koechlin Stiftung ein Gesuch zur Mitfinanzierung der Lehrbegleitung für die Anfangszeit der Lehre stellen.

Ausschlusskriterien

Jugendliche, welche vom Sozialamt oder der Arbeitslosenkasse (RAV+) unterstützt werden, Wirtschaftliche Sozialhilfe erhalten oder sich bei Antragsstellung bereits in einer Berufslehre befinden, sind von diesem Angebot ausgeschlossen.

Ziel der Unterstützung

Die Albert Koechlin Stiftung unterstützt bewusst beim Übergang von einer Lehrvorbereitung in die Berufslehre, damit die Jugendlichen beim Übergang die Unterstützung von bestehenden Bezugspersonen in Anspruch nehmen können.

Im Zentrum der Lehrbegleitung stehen die Aufarbeitung und Repetition des Berufsschulstoffes sowie die persönliche Begleitung bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz und beim selbstständigen Meistern des Berufs- und Erwachsenenalltags.

Rahmenbedingungen

  • Da während der Berufslehre genügend Angebote für die Begleitung der Jugendlichen zur Verfügung stehen, endet die Unterstützung der Lehrbegleitung durch die Albert Koechlin Stiftung bewusst nach maximal 4 Monaten oder sobald die Unterstützung durch die Angebote der Berufsbildung (SB, SB plus, IB, externe Lehrbegleitung, …) in Anspruch genommen werden können.
  • Die Albert Koechlin Stiftung unterstützt die Teilnahme an der Lehrbegleitung zu Beginn der Berufslehre während maximal vier Monaten (zwei Abende/Woche oder mit Einverständnis des Lehrbetriebes während eines Arbeitstages/Woche).
  • Die Albert Koechlin Stiftung übernimmt maximal 90 Prozent der Begleitkosten.
  • Maximaler Beitrag: CHF 400/Monat

Antrag

Der Antrag betreffend Kostenübernahme muss von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer der Lehrbegleitung mit Hilfe eines Formulars bei der AKS gestellt werden. Die Kostengutsprache für die Lehrvorbereitung wird von der Geschäftsstelle der Albert Koechlin Stiftung gesprochen.

KONTAKT

Kontaktperson

Philipp Christen

philipp.christen@aks-stiftung.ch
+41 41 226 41 36