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INFO

Die Herausforderungen an die Landwirtschaft sind heute vielfältig: dynamische Agrarpolitik, verändertes Konsumverhalten, neue Ernährungsgewohnheiten, fehlende Arbeitskräfte oder laufende Marktöffnungen – um nur einige Aspekte zu nennen.

Die Erhaltung und Förderung von ökologisch geführten und dem betriebsspezifischen Standortpotenzial angepassten Landwirtschaftsbetrieben ist in den Statuten der Albert Koechlin Stiftung explizit als Stiftungsziel erwähnt.

Die AKS betreibt deshalb fünf Projekte in der Landwirtschaft:

Strategie

Eine zukunftsfähige Betriebsstrategie ist für die nachhaltige Hofentwicklung unabdingbar. Die Albert Koechlin Stiftung beteiligt sich an den Kosten einer gesamtbetrieblichen Strategieberatung.

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Tierwohl

Die AKS unterstützt Vorhaben, die das Wohl der Tiere fördern: Einerseits vermittelt sie individuelle Beratung, anderseits leistet sie Beiträge zur tierfreundlichen Anpassung der betrieblichen Infrastruktur.

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Schwein

Betriebe, die sich auf den Weg zu artgerechter Schweinehaltung machen wollen, unterstützt die AKS durch umfassende Begleitung – mit Fachpersonen aus Forschung, Beratung und Stallplanung.

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Bio-Produktion

Die AKS fördert den regionalen Bio-Landbau, indem sie sich an der Beratung zur Bio-Umstellung beteiligt. Zudem unterstützt sie den Aufbau kurzer Vermarktungs- und Verarbeitungsketten von Bioprodukten.

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Nothilfe

Die Nothilfe im Bereich Landwirtschaft ist ein Angebot für Betriebe respektive Betriebsleitungen, die sich aufgrund einer Ausnahmesituation in einer akuten finanziellen Notlage befinden: Die AKS unterstützt bei deren Überbrückung.

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STRATEGIE

Das sich wandelnde Umfeld fordert Landwirt:innen, ihre Arbeitsweise und Produktpalette regelmässig kritisch zu hinterfragen – und tragfähige strategische Entscheide zu treffen. Investitionen sind sorgfältig zu planen: auf guter Datenbasis und mit Rücksicht auf Rahmenbedingungen sowie betriebseigene Stärken und Schwächen.

Was unterstützt die AKS?

Eine zukunftsfähige Betriebsstrategie ist für die nachhaltige Hofentwicklung unabdingbar. Die Albert Koechlin Stiftung beteiligt sich an den Kosten einer gesamtbetrieblichen Strategieberatung. Dabei werden die Ausgangslage analysiert, Ziele festgelegt und Varianten berechnet. Dies schafft eine fundierte Grundlage für Entscheidungen.

Wie ist das Vorgehen?

Landwirt:innen aus den Innerschweizer Kantonen (Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Luzern) können Unterstützung für die gesamtbetriebliche Strategieberatung mittels Gesuchsformular beantragen. Fachpersonen beurteilen das Gesuch, und auf dieser Basis wird über eine Kostenbeteiligung entschieden.

TIERWOHL

Das Tierschutzgesetz regelt in der Schweiz die wichtigsten Grundsätze betreffend Haltung, Gesundheit, Fütterung, Transport und Schlachtung von Nutztieren. Die Albert Koechlin Stiftung unterstützt Vorhaben, die das Wohl der Tiere zusätzlich fördern: Sie vermittelt Beratung und leistet Beiträge an Infrastruktur.

Was unterstützt die AKS?  

Individuelle Beratung:
Sie planen, den Stall Ihres Betriebs tierfreundlich neu- oder umzubauen? Die Albert Koechlin Stiftung unterstützt und berät Sie, um optimale Bedingungen für das Wohl der Tiere zu finden. Auf Wunsch vermittelt Ihnen die AKS eine Fachperson – oder sie beteiligt sich an den Kosten einer unabhängigen Fachberatung.

Optimierte Infrastruktur:
Die Anpassung der betrieblichen Infrastruktur zur Verbesserung des Tierwohls ist sowohl finanziell als auch organisatorisch eine Herausforderung. Falls Sie Hilfe bei der Planung benötigen, dann kontaktieren Sie uns. Die AKS beteiligt sich an den Kosten von Vorhaben, die folgende Bedingungen erfüllen: 

  • Für A-fonds-perdu-Beiträge an Infrastrukturen zu Gunsten des Tierwohls muss der Betrieb direktzahlungsberechtigt sein.
  • Nach den Investitionen müssen für sämtliche Tierkategorien auf dem Betrieb mindestens die Kriterien der vom Bundesamt für Landwirtschaft entwickelten Förderprogramme BTS (Besonders Tierfreundliche Stallhaltungen), RAUS (Regelmässiger Auslauf ins Freie) und GMF (Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion) erfüllt sein.
  • Neubauten mit Anbindehaltung werden nicht unterstützt.
  • Optimierte Anbindeställe werden nur dann unterstützt, wenn die Platzverhältnisse keinen Laufstall zulassen. Nach den Investitionen müssen für sämtliche Tierkategorien auf dem Betrieb mindestens die Förderprogramme RAUS und GMF erfüllt sein. Der Einsatz des Kuhtrainers ist strikte untersagt.

Wie ist das Vorgehen? 

Unterstützung für noch nicht umgesetzte Projekte in den Innerschweizer Kantonen (Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Luzern) kann mittels Gesuchsformular angefragt werden. Bitte beachten Sie, dass Ihre Eingabe mindestens ein Monat vor der geplanten Einreichung des Baugesuches erfolgen muss. Fachpersonen beurteilen das Gesuch, und auf dieser Basis wird über eine Kostenbeteiligung entschieden.

  • Bei der Beurteilung steht das Tierwohl im Vordergrund. Ebenfalls berücksichtigt werden Kriterien für eine nachhaltige Landwirtschaft.
  • Nachfinanzierungen werden nicht ausgerichtet.
  • Projekte in den Bereichen Bio-Pouletmast und Bio-Legehennen werden in der Regel nicht unterstützt, ausser sie weisen besondere Leistungen aus, etwa ausreichend eigene Futterproduktion auf dem Betrieb, keine Hofdüngerabfuhr oder eine damit verbundene erhöhte Veredelung auf dem Hof.

SCHWEIN

Die Albert Koechlin Stiftung unterstützt Betriebe auf dem Weg zu einer artgerechten Schweinehaltung. In einer ersten Phase bietet sie fünf Pilotbetrieben eine umfassende Begleitung. Ziel ist, zusammen mit den Betriebsleitungen das Potenzial einer artgerechten Haltung zu evaluieren und Massnahmen festzulegen.

Was unterstützt die AKS?

Die ausgewählten Betriebe streben eine Veränderung ihrer Schweinehaltung an und werden von Fachpersonen aus Forschung, Beratung und Stallplanung eng begleitet. Sie können mit folgender Unterstützung rechnen:

  • Bestandesaufnahme: Betriebsanalyse durch Fachperson, Zielvorstellungen der Betriebsleitung werden aufgenommen.
  • Potenzial/Definition: Fachperson zeigt Massnahmen auf; mögliche Massnahmen werden in Absprache zwischen Betriebsleitung und Fachperson definiert.
  • Planung: Bei förderungswürdigen Massnahmen wird die Planung bis zum bewilligungsfähigen Baugesuch vorangetrieben.

Die Albert Koechlin Stiftung übernimmt die Kosten für die Begleitung vollumfänglich und beteiligt sich an den Kosten für die Planung eines bewilligungsfähigen Baugesuches zu zwei Dritteln. 

Eine finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Umsetzung der Massnahmen kann erst nach Vorliegen eines bewilligungsfähigen Baugesuchs festgelegt werden. Deshalb wird jeder Beitrag an die Infrastrukturanpassungen individuell beurteilt und festgelegt. Die AKS beteiligt sich im Umfang von rund 50 bis 70 Prozent der Tierwohlkosten. Die Höhe der Beteiligung ist abhängig von der Betriebsgrösse, dem Investitionsvolumen sowie dem Anteil an förderungswürdigen Massnahmen.

Wie ist das Vorgehen?

Betriebe aus den Innerschweizer Kantonen (Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Luzern), die Anpassungen an ihrer Schweinehaltung zugunsten des Tierwohls vornehmen möchten, können sich mittels Gesuchsformular um Unterstützung bewerben. Fachpersonen beurteilen das Gesuch, und auf dieser Basis wird über eine Projektteilnahme entschieden.

  • Die Auswahl erfolgt so, dass der beste Gesamtnutzen für das Projekt resultiert.
  • Der Entscheid wird für jeden ausgewählten Betrieb kurz schriftlich begründet.
  • Es besteht kein Anrecht für Betriebe, ins Projekt aufgenommen zu werden.
  • Neben der Verbesserung des Tierwohls auf den ausgewählten Betrieben dient das Projekt auch als Pilot für künftige Optimierungsmassnahmen. Deshalb werden bewusst fünf Betriebe mit unterschiedlichen Ausgangslagen gesucht, um anhand dieser Beispiele Erfahrungen zu sammeln, auszuwerten und für weitere Betriebe zugänglich zu machen.

BIO-PRODUKTION

Der Absatz von biologisch angebauten Lebensmitteln wächst in der Schweiz seit Jahren. Die einheimische Produktion kann nicht die gesamte Bio-Nachfrage befriedigen; je nach Produktegruppe variiert der Importanteil stark. Die Albert Koechlin Stiftung will den regionalen Bio-Landbau in der Innerschweiz fördern.

Was unterstützt die AKS?

Beratung zur Bio-Umstellung:
Sie möchten das Potenzial Ihres landwirtschaftlichen Betriebs nutzen und auf Bio umstellen? Die Albert Koechlin Stiftung beteiligt sich an den Kosten der Beratung, Betriebsanalyse, Organisation und Durchführung von Informationsanlässen, Arbeitskreisen oder Stallvisiten.

Entwicklung, Verarbeitung und Vermarktung:
Eine erfolgreiche Umstellung auf Bio-Landbau setzt eine rechtzeitige Planung und Regelung der künftigen Vermarktungs- und Verarbeitungsketten voraus. Im Sinn einer Anschubfinanzierung unterstützt die AKS den Aufbau von kurzen (regionalen) Vermarktungs- und Verarbeitungsketten von Bioprodukten mittels A-fonds-perdu-Beiträgen.

  • Bestehende Bio-Betriebe, die neue Produkte entwickeln, verarbeiten oder vermarkten möchten, können ebenfalls von einer Unterstützung profitieren.
  • Die Albert Koechlin Stiftung unterstützt Projekte, die sich durch Innovationspotenzial auszeichnen, den unternehmenseigenen Anteil an der Wertschöpfung vergrössern und/oder die Wettbewerbskraft steigern. 

Wie ist das Vorgehen?

Institutionen, Gruppierungen, Verbände und Betriebe aus den Innerschweizer Kantonen (Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Luzern) können Unterstützungsanfragen mittels Gesuchsformular einreichen. Fachpersonen beurteilen das Gesuch, und auf dieser Basis wird über eine Kostenbeteiligung entschieden. Bei der Beurteilung sind folgende Kriterien entscheidend: 

  • Das Projekt ist zukunftsorientiert und -fähig, verfügt über die nötige Wettbewerbsfähigkeit und ist ökologisch ausgerichtet.
  • Das Projekt ist fachlich vertretbar, die Machbarkeit nachgewiesen, die Wertschöpfung wird erhöht.
  • Eigenleistungen (wie Motivation, Engagement, Fachwissen, zeitliche und finanzielle Mittel) sind ausgewiesen.
  • Das Engagement für eine nachhaltige Landwirtschaft steht im Vordergrund. Ebenfalls fliessen Kriterien zum Thema Tierwohl ein.
  • Unterstützt werden Projekte, die noch nicht umgesetzt sind. Nachfinanzierungen werden nicht ausgerichtet.
  • Projekte in den Bereichen Bio-Pouletmast und Bio-Legehennen werden in der Regel nicht unterstützt, ausser sie weisen besondere Leistungen aus, etwa ausreichend eigene Futterproduktion auf dem Betrieb, keine Hofdüngerabfuhr oder eine damit verbundene erhöhte Veredelung auf dem Hof.

NOTHILFE LANDWIRTSCHAFT

Die Albert Koechlin Stiftung unterstützt landwirtschaftliche Betriebe respektive deren Betriebsleitungen, die sich aufgrund einer Ausnahmesituation in einer finanziellen Notlage befinden. Eine solche Notlage kann beispielsweise durch einen Schicksalsschlag, psychische Belastung, Krankheit oder einen Todesfall ausgelöst werden.

Was unterstützt die AKS?

Die Nothilfe Landwirtschaft richtet sich an Betriebe respektive Betriebsleitungen in der Innerschweiz und dient der Überbrückung einer akuten finanziellen Notlage. Die Unterstützung der AKS erfolgt mit einer direkten Einzelzahlung, in der Regel einmal und à fonds perdu.

Wie ist das Vorgehen?

Anfragen für eine Unterstützung sind mit untenstehendem Gesuchsformular per Briefpost einzureichen. Sie erfolgen durch die Gesuchstellenden direkt oder über eine Fachstelle (Landwirtschaftliche Beratungsstelle der Gemeinde/des Kantons oder private Beratungspersonen/Institutionen). Für eine Unterstützung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • ​Der Wohnsitz liegt in der Innerschweiz (Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Luzern).
  • Die Versicherungsleistungen (AHV, IV, Taggeldversicherung) sind ausgeschöpft.
  • Das Gesuch ist ausreichend dokumentiert.
  • Die Gesuchsstellenden zeigen angemessenen Willen und Eigenleistung zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation.
  • Die beantragte Unterstützung bewirkt eine Verbesserung der aktuellen Lebenssituation.
  • Die beantragte Unterstützung ist nachvollziehbar, realistisch und umsetzbar.

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